Allgemeine Geschäftsbedingungen

PÖLTER bei MARKUS T

1. Geltungsbereich 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Überlassung von unseren Design-Apartments zur Beherbergung sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen des Hotels PÖLTER (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Studios und Lofts sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Sollte das Hotel PÖLTER einer solchen Unter- oder Weitervermietung nicht zustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Hotelgastes.
  3. Diese AGBs gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Hotelgastes werden nur anerkannt, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

  1. Der Vertrag zwischen dem Hotel PÖLTER bei MARKUS T und dem Hotelgast kommt durch die Buchung des Kunden über das Buchungsportal zustande. Unmittelbar nach der Buchung bekommt der Hotelgast eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
  2. Vertragspartner sind das Hotel PÖLTER bei MARKUS T und der Hotelgast, der die Leistung des Hotels in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Hotelgast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Hotelgast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel PÖLTER eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel PÖLTER bei MARKUS T verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn des kenntnisabhängigen, gesetzlichen Verjährungsbeginn gemäß § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Hotelgast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Hotelgast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Hotelgast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Die Preise des Hotels PÖLTER können geändert werden, sofern nach Zustimmung des Hotelgastes eine nachträgliche Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Hotegäste gewünscht und das Hotel PÖLTER dem zustimmt.
  4. Die Rechnungssumme fällt direkt bei der Buchung an und ist zu begleichen per: PÖLTER bei MARKUS T | Inh. Dr. Andrea Temming |An der Manufaktur 1 | 33334 Gütersloh | GERMANY | www.poelter.de | T +49 (0) 5241 743 43-0 | F +49 (0) 5241 743 43-10 | info@poelter.de . Die Nennung der Begleichungsarten findet sich in den Ziffern 3.5 bis 3.7 wieder: 
  5. Kreditkarte: Mit Abschluss der Buchung geben Sie Ihre Kreditkartendaten an und das Kreditkartenunternehmen Stripe führt eine Autorisierungsprüfung durch. Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber wird die Zahlungstransaktion automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.
  6. Giropay: Nach Abschluss der Buchung werden Sie auf die Webseite Ihrer Bank weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über Giropay bezahlen zu können, müssen Sie über ein für die Teilnahme an Giropay freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach durchgeführt und Ihr Konto belastet.
  7. SOFORT: Um mit Sofortüberweisung bezahlen zu können, werden Sie auf die SOFORT-Seite weitergeleitet, um sich dort mit den Daten ihrer Bank zur Autorisierung anzumelden. Nach der Anmeldung initiiert SOFORT eine Banküberweisung ihres Kontos.

4. Rücktritt des Hotelgastes (Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels PÖLTER bei MARKUS T

  1. Ein Rücktritt des Hotelgastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, oder wenn das Hotel PÖLTER bei MARKUS T der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auf dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Hotelgast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen dem Hotel PÖLTER bei MARKUS T und dem Hotelgast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Hotelgast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Hotelgastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform gemäß 1.3 und 4.1 ausübt.
  3. Bei vom Hotelgast nicht in Anspruch genommenen Studios und Lofts hat das Hotel PÖLTER bei MARKUS T die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Studios oder Lofts sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Studios und/oder Lofts nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen. Der Hotelgast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 50% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen ohne Kulturtaxe zu zahlen.
  4. Dem Hotel PÖLTER bei MARKUS T steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Hotelgast ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vereinbarten Zimmerpreises zu zahlen. Dem Hotelgast steht der Nachweis frei, dass die tatsächlich eingesparten Aufwendungen höher sind oder dem Hotel kein bzw. nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Reist der Hotelgast vorzeitig ab, wird der volle, für den Aufenthalt vereinbarte Preis berechnet.

5. Rücktritt des Hotels PÖLTER bei MARKUS T

  1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Hotelgast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Hotelgäste nach den vertraglich gebuchten Studios und/oder Lofts vorliegen und der Hotelgast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird die gemäß Ziffer 3.4 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel PÖLTER gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel PÖLTER bei MARKUS T berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise:

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe, und -rückgabe

  1. Der Hotelgast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Studios und/oder Lofts, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Studios oder Lofts stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Hotelgast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Hotelgastes werden hierdurch nicht begründet.

7. Nichtraucherhotel/Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall 

8. Haustiere

9. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht

  1. Das Hotel PÖLTER bei MARKUS T ist berechtigt, einem Hotelgast den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Hotelgastes die begründete Sorge besteht, dass dieser unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder wenn er sich gegenüber dem Hotelpersonal oder anderen Hotelgästen ausfällig verhält.
  2. Das Hotel ist berechtigt, einen Hotelgast aus dem Hotel PÖLTER zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er die Ruhe wiederholt stört, andere Hotelgäste oder das Hotelpersonal belästigt oder beleidigt.

10. Haftung des Hotels PÖLTER bei MARKUS T

  1. Das Hotel PÖLTER bei MARKUS T haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ansprüche des Hotelgastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels PÖLTER steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel PÖLTER bei MARKUS T bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Hotelgastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Hotelgast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel PÖLTER bei MARKUS T dem Hotelgast nach den gesetzlichen Bestimmungen der § 701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel PÖLTER bei MARKUS T empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Hotelgast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel PÖLTER Anzeige macht (§ 703BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Ziffer 12.1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. 
  3. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel PÖLTER bei MARKUS T übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
  4. Soweit dem Hotelgast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Hotelgastes gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

10. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels PÖLTER bei MARKUS T.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels PÖLTER bei MARKUS T. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Februar 2022